Micah G Woolstenhulme
CIK 1824151 · Auf SEC EDGAR ansehen ↗
Erste SEC-Einreichung: 6. November 2020 · Neueste: 10. November 2020
Auf dieser Seite
- Insider bei Unternehmen, bei denen diese Person ein meldepflichtiger Insider ist.
- Insider-Transaktionen Jede Aktie, die diese Person gekauft oder verkauft hat, aus Formular 4-Einreichungen.
- Anfängliche Bestände Die Beteiligungen, die diese Person hielt, als sie mit der Berichterstattung begann.
- Vergütung Vorstandsvergütung, die in den Unternehmensvollmachten offengelegt wird.
Insider bei
Insider-Transaktionen
Preisänderung im Vergleich zum aktuellen Kurs, bereinigt um Aktiensplits und Unternehmensmaßnahmen seit der Einreichung – nicht benchmarkt, nicht annualisiert, nicht größen-gewichtet
| Date | Ticker | Code | Aktien | Kurs | Wert | Besessen danach | Δ Eigenbesitz | A/D | vs jetzt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 9. November 2020 | UFCS | P | 2.500 | $21,75 | $54.375 | 11.893 Direkt | +26,62% | Erworben | 140,7% (Preis per 2026-08-20) |
K = Kauf auf offener Markt · V = Verkauf · A = Zuteilung/Auszeichnung · M = Optionsausübung · G = Geschenk · F = Steuereinbehalt
Insider-Transaktionen sind keine Empfehlung; Verkäufe werden oft aus Liquiditäts- oder steuerlichen Gründen getätigt.
Anfänglicher Besitz (Formular 3) 2 Beteiligungen
Wertpapiere, die beim erstmaligen Eintritt als Insider gehalten wurden, gemäß SEC Formular 3.
Vergütung (DEF 14A)
Nach Namen aus Stimmrechtsvollmacht-Erklärungen (DEF 14A) abgeglichen — gegen die Einreichung prüfen.
UFCS
Chief Risk Officer| Geschäftsjahr | Gehalt | Bonus | Aktienprämien | Optionsprämien | Anreizprogramm außerhalb von Eigenkapital | Pensionsänderung | Andere | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | $300.000 | $50.000 | $281.247 | $43.749 | $75.000 | — | $30.403 | $780.399 |
| 2021 | $230.000 | $50.000 | $293.514 | $43.745 | $86.434 | $67.441 | $53.427 | $824.561 |
Angaben aus der Zusammenfassung der Vergütungstabelle (Summary Compensation Table) im Stimmrechtsbericht des Unternehmens (DEF 14A). Vergütung ist keine Empfehlung.