Perry S Beberman
CIK 1869941 · Auf SEC EDGAR ansehen ↗
Erste SEC-Einreichung: 9. Juli 2021 · Neueste: 11. Februar 2022
Auf dieser Seite
- Insider bei Unternehmen, bei denen diese Person ein meldepflichtiger Insider ist.
- Insider-Transaktionen Jede Aktie, die diese Person gekauft oder verkauft hat, aus Formular 4-Einreichungen.
- Anfängliche Bestände Die Beteiligungen, die diese Person hielt, als sie mit der Berichterstattung begann.
- Vergütung Vorstandsvergütung, die in den Unternehmensvollmachten offengelegt wird.
Insider bei
Insider-Transaktionen
Preisänderung im Vergleich zum aktuellen Kurs, bereinigt um Aktiensplits und Unternehmensmaßnahmen seit der Einreichung – nicht benchmarkt, nicht annualisiert, nicht größen-gewichtet
| Date | Ticker | Code | Aktien | Kurs | Wert | Besessen danach | Δ Eigenbesitz | A/D | vs jetzt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8. August 2022 | BFH | P | 3.000 | $39,84 | $119.520 | 38.439 Direkt | +8,47% | Erworben | 180,6% (Preis per 2026-08-19) |
K = Kauf auf offener Markt · V = Verkauf · A = Zuteilung/Auszeichnung · M = Optionsausübung · G = Geschenk · F = Steuereinbehalt
Insider-Transaktionen sind keine Empfehlung; Verkäufe werden oft aus Liquiditäts- oder steuerlichen Gründen getätigt.
Anfänglicher Besitz (Formular 3) 1 Beteiligung
Wertpapiere, die beim erstmaligen Eintritt als Insider gehalten wurden, gemäß SEC Formular 3.
| Date | Ticker | Wertpapier | Aktien | Besitz |
|---|---|---|---|---|
| 9. Juli 2021 | BFH | Common Stock | 0 | Indirekt |
Vergütung (DEF 14A)
Nach Namen aus Stimmrechtsvollmacht-Erklärungen (DEF 14A) abgeglichen — gegen die Einreichung prüfen.
BFH
CFO| Geschäftsjahr | Gehalt | Bonus | Aktienprämien | Optionsprämien | Anreizprogramm außerhalb von Eigenkapital | Pensionsänderung | Andere | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | $297.692 | $600.000 | $1.304.665 | — | $1.002.600 | — | $431 | $3.205.388 |
Angaben aus der Zusammenfassung der Vergütungstabelle (Summary Compensation Table) im Stimmrechtsbericht des Unternehmens (DEF 14A). Vergütung ist keine Empfehlung.